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BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 496
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1981 - 5 StR 363/81
Pflicht zur Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch einen …
Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82). - BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82
Verwerfung einer Revision als unzulässig aufgrund Fristablaufs
Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
- BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85
Rechtliche Wirkungen der Vertretung eines vom Gericht bestellten …
Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).