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   BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84   

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https://dejure.org/1985,12195
BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1981 - 5 StR 363/81

    Pflicht zur Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch einen

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82

    Verwerfung einer Revision als unzulässig aufgrund Fristablaufs

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85

    Rechtliche Wirkungen der Vertretung eines vom Gericht bestellten

    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).
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